Gerechtigkeit ist immer finanzierbar!

Krankengeld für Selbstständige und ein Vorsteuerabzug für alle Firmen-PKW: Das sind nur zwei Ziele des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbandes (SWV) NÖ, der auf Listenplatz 2 bei der NÖ Wirtschaftskammerwahl am 10., 12. und 13. März 2025 antritt. Bei einem Pressegespräch haben SWV NÖ-Präsident Thomas Schaden, SWV NÖ-Vizepräsidentin Martina Klengl und SWV NÖ-Vizepräsident Mag. Hannes Hameder die Ziele des SWV NÖ für eine gesunde Wirtschaft vorgestellt.
„Wir sind die, die wirklich für die Einpersonenunternehmen und für die kleinen Betriebe da sind, wir sind der Partner der EPU und KMU“, stellt Thomas Schaden klar. Einen starken Rückenwind hat der SWV NÖ mit den 1.216 UnterstützerInnen und 530 Kandidaturen für die Wahl. „Die letzte Regierung hat die Inflation ungebremst durchrauschen lassen und uns ein riesiges Budgetloch hinterlassen. Aber jetzt mitten in einer Rezession bei EPU und KMU zu sparen, ist sparen bei den Falschen. Denn sie sind 99,5% der Wirtschaft in NÖ.“
Mit diesen Zielen die Wirtschaft stärken
Die Ziele für die Selbstständigen sind für den SWV deshalb klar: „Weg mit dem 20%-igen Selbstbehalt beim Arztbesuch, Vorsteuerabzug für ALLE Firmen-PKW, ein Krankengeld ab dem 4. Tag für Selbstständige und eine höhere Pauschale für den Arbeitsplatz zuhause. Denn soziale Gerechtigkeit ist immer finanzierbar“, sind Thomas Schaden, Martina Klengl und Hannes Hameder überzeugt.
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Weg mit dem 20%-igen Selbstbehalt beim Arztbesuch
„Der generelle Selbstbehalt für UnternehmerInnen und GewerbepensionistInnen beim Arztbesuch und bei ambulanten Behandlungen im Krankenhaus muss umgehend und ersatzlos abgeschafft werden. Für uns ist das eine Strafsteuer, wenn man krank ist“, sagt Thomas Schaden. Der Selbstbehalt sorge dafür, dass Selbstständige weniger zum Arzt oder zu Vorsorgeuntersuchungen gehen. „Aber Gesundheit geht vor!“
Für ein Krankengeld ab dem 4. Tag für Selbstständige
Martina Klengl als Einpersonenunternehmerin weiß, wie schwer es für Selbstständige ist, wenn sie einmal krank werden: „Selbstständige können sich nicht einfach krank melden und sich in Ruhe auskurieren. Deswegen wollen wir für sie ein sofortiges Krankengeld ab dem 4. Tag der Erwerbsunfähigkeit.“ Außerdem muss das Krankengeld erhöht werden; es liegt derzeit mit rund 1.170 Euro im Monat unter der Armutsgrenze. „Selbstständige dürfen nicht schlechter gestellt sein als ihre MitarbeiterInnen.“
Her mit einer höheren Pauschale für den Arbeitsplatz zuhause
„Viele Selbstständige arbeiten von zuhause aus und haben kein separates Büro. Die Pauschale, die man dafür momentan jährlich absetzen kann, beträgt nur 1.200 Euro“, erklärt Martina Klengl. „Das ist viel zu wenig, wenn man bedenkt, dass man auch für die gesamte Ausstattung selber aufkommen muss. Wir wollen, dass Selbstständige ihren Arbeitsplatz zuhause ordentlich absetzen können. Unser Ziel ist eine Pauschalierung von 3.000 Euro im Jahr.“
Wir stehen für den Vorsteuerabzug für alle Firmen-PKW
„Wenn man einen kleinen Betrieb hat und auf sein Auto angewiesen ist, kann man nicht automatisch die Vorsteuer abziehen. Dazu bräuchte man schon mindestens einen Klein-LKW“, sagt Hannes Hameder. „Außerdem wurde die Angemessenheitsgrenze für die Anschaffungskosten von einem Firmenauto seit 2005 nicht mehr erhöht und soll deshalb von 40.000 auf 55.000 Euro angehoben werden.
Faire und unbürokratische Förderungen
Es gibt viele Stolpersteine, wenn es um Förderungen geht. „Wichtig ist nicht nur das Timing, sondern ein Problem sind auch die Einstiegsgrenzen, die für KleinunternehmerInnen meist nicht erfüllbar sind“, erklärt Hannes Hameder. „Für sie soll es eigene Förderkategorien geben, die nach Betriebsgröße gestaffelt sind. Dadurch hätte man es leichter, eine Förderung auch zu bekommen.“
Steuerfreies Ansparen von Investitionsrücklagen
„Für EPU und KMU ist es schwer aber wichtig, Rücklagen für Investitionen bilden zu können – denn sie unterliegen einem höheren Steuersatz als Kapitalgesellschaften“, informiert Hannes Hameder. Unser Ziel ist es, dass Einzelunternehmen und Personengesellschaften jährlich steuerfrei Rücklagen für Investitionen bilden können. Das heißt, werden innerhalb von 5 Jahren Einnahmen für Investitionen verwendet, soll man dafür keine Steuern zahlen müssen.“