Pressegespräch: Krankengeld ab dem 4. Tag!

Mitte November hat die ÖGK rund 256.843 Krankenstände österreichweit gemeldet, in NÖ waren es 45.714. Im Vergleich zur Vorwoche sind die Zahlen wegen der echten Grippe wieder angestiegen. Corona, Influenza und grippale Infekte haben uns also immer noch fest im Griff. Die Zahlen beziehen sich aber nur auf die ÖGK-versicherten ArbeitnehmerInnen sowie BezieherInnen von Arbeitslosengeld.
Aber wie ist es mit den Selbstständigen?„Selbstständige können sich nicht einfach krank melden und sich in Ruhe auskurieren. Deswegen wollen wir für sie ein sofortiges Krankengeld ab dem 4. Tag der Erwerbsunfähigkeit“, verlangt der Präsident des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbandes (SWV) NÖ, KommR Thomas Schaden. „Im Wirtschaftsparlament wird dieses zentrale Ziel von uns immer abgelehnt, aber wir stehen dafür ein!“
Außerdem ist das Krankengeld viel zu niedrig. „Wer weniger als 1.570 Euro netto im Monat hat, lebt unter der Armutsgrenze. Beim derzeitigen Krankengeld wären das um die 1.100 Euro im Monat. Deswegen gehört das Krankengeld für Selbstständige erhöht.“
Mehr Sicherheit bei langer Krankheit. „Selbstständige sollen im Ernstfall lückenlos Krankengeld beziehen können – genauso lange wie ArbeitnehmerInnen. Man bekommt es als Selbstständige/r für ein und dieselbe Krankheit nämlich nur 20 Wochen lang. Dann muss man 26 Wochen warten, in denen man wieder auf sich alleine gestellt ist. Das ist ein halbes Jahr! Erst dann kann man wieder Krankengeld beantragen. Anders ArbeitnehmerInnen: Diese werden 52 Wochen durchgehend unterstützt. Diese Benachteiligung der Selbstständigen muss beseitigt werden, sagen wir, und deswegen ist es unser Ziel, dass UnternehmerInnen sofort ab dem 4. Tag und durchgehend genauso 52 Wochen Krankengeld bekommen! Selbstständige dürfen nicht schlechter gestellt sein als ihre MitarbeiterInnen.“
Der 20%-ige Selbstbehalt gehört weg. „Der generelle 20%-ige Selbstbehalt für UnternehmerInnen und GewerbepensionistInnen beim Arztbesuch und bei ambulanten Behandlungen im Krankenhaus muss umgehend und ersatzlos abgeschafft werden“, verlangt Thomas Schaden. „Für mich ist das eine Strafsteuer, wenn man krank ist. Der Selbstbehalt sorgt außerdem dafür, dass Selbstständige weniger zum Arzt oder zu Vorsorgeuntersuchungen gehen. Aber Gesundheit geht vor!“
Hintergrund: Selbstständige haben derzeit erst dann einen Anspruch auf Krankengeld als Unterstützungsleistung in der Höhe von 37,28 Euro am Tag, wenn sie mindestens 43 Tage lang krank sind. Dann wird die Unterstützungsleistung rückwirkend ab dem vierten Tag ausbezahlt. Ziel des SWV NÖ: EinpersonenunternehmerInnen und UnternehmerInnen mit bis zu fünf MitarbeiterInnen soll das Krankengeld generell immer ab dem vierten Tag der Erwerbsunfähigkeit ausbezahlt werden.
Auf 30 Tage aufgerechnet beträgt das Krankengeld zurzeit 1.118,40 Euro. Die Armutsgrenze für einen Ein-Personen-Haushalt liegt derzeit aber bei 1.572 Euro.
Selbstständige müssen bei schwerer und langer Erkrankung jene Absicherung vorfinden, wie sie ArbeitnehmerInnen haben. ASVG-Versicherte können bei Krankheit in den meisten Fällen 52 Wochen Unterstützungsleistungen beziehen. Demgegenüber erhalten Unternehmerinnen und Unternehmer nur 20 Wochen eine Unterstützungsleistung. Ab der 21. Woche Krankenstand bekommen sie kein derartiges Krankengeld mehr. Erst nach einer Wartezeit von 26 Wochen, in der sie auf sich alleine gestellt sind, können sie aufgrund derselben Krankheit wieder Krankengeld beziehen. Die Bezugsdauer der Unterstützungsleistung, die UnternehmerInnen im Krankheitsfall erhalten, soll an die Bezugsdauer für die ASVG-Versicherten (52 Wochen) angepasst werden und die Wartefrist für eine neuerliche Unterstützungsleistung soll ebenfalls an die Frist der ASVG-Versicherten (13 Wochen) angeglichen werden.
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